ThüringenRechtTHÜ-RE-397-2026

Wem steht immer das Aneignungsrecht an Abwurfstangen zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Dem Jagdausübungsberechtigten.
  • B)Jedermann.
  • C)Dem Finder.
  • D)Dem Grundeigentümer.
  • E)Der Gemeinde.
  • F)Demjenigen, der für den betreffenden Jagdbezirk einen Jagderlaubnisschein besitzt.
Erklärung

Richtig ist der Jagdausübungsberechtigte. Nach BJagdG steht das Aneignungsrecht an Wild und Teilen davon (z. B. Abwurfstangen) ausschließlich ihm zu; Sammeln durch Dritte ist nur mit seiner schriftlichen Erlaubnis zulässig. Finder, Grundeigentümer oder Inhaber eines Jagderlaubnisscheins ohne ausdrückliche Aneignungsbefugnis haben kein eigenes Recht.

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