ThüringenRechtTHÜ-RE-1006-2026

Wer bestätigt oder setzt den Abschussplan für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk fest?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die zuständige untere Jagdbehörde.

  • A)Die zuständige Hegegemeinschaft.
  • B)Die zuständige untere Forstbehörde.
  • C)Die zuständige untere Jagdbehörde.
  • D)Die zuständige Jagdgenossenschaft im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten.
  • E)Der zuständige Jagdbeirat.
Erklärung

Richtig ist die zuständige untere Jagdbehörde, weil sie den Abschussplan nach Prüfung und im Benehmen/Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt oder, falls nötig, festsetzt. Hegegemeinschaft, Forstbehörde, Jagdgenossenschaft und Jagdbeirat wirken nur zu, sie entscheiden nicht selbst. Regulations may vary depending on the federal state.

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