Kurze Antwort
Richtig ist: Sämtliche Jagdpächter.
Richtig ist: Sämtliche Jagdpächter. Bei Pächtergemeinschaften bilden die Mitpächter eine Bruchteilsgemeinschaft; ohne abweichende Vereinbarung sind alle gleichberechtigt, daher bedarf die Erteilung einer Jagderlaubnis der Zustimmung und Unterschrift aller (§ 709 BGB). Jagdbehörde, Jagdvorsteher oder -berater sind hierfür nicht zuständig.
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