ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-393-2026

Wer ist für Jagdausübungsberechtigte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?

Kurze Antwort

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Jagdausübungsberechtigte ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft innerhalb der SVLFG.

  • A)Landwirtschaftliche Krankenkasse.
  • B)Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
  • C)Rentenversicherung.
  • D)Landesunfallkasse.
  • E)Gemeindeunfallversicherungsverbände.
  • F)Jagdwirtschaftliche Berufsgenossenschaft im Rahmen der Mitgliedschaft im Landesjagdverband.
Erklärung

Die Jagd ist in die gesetzliche Unfallversicherung integriert; zuständig ist die SVLFG. Dort übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz für Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften.

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