Kurze Antwort
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Jagdausübungsberechtigte ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft innerhalb der SVLFG.
Die Jagd ist in die gesetzliche Unfallversicherung integriert; zuständig ist die SVLFG. Dort übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz für Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften.
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