ThüringenRechtTHÜ-RE-909-2026

Wer ist in der Regel Ansprechpartner für naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen?

Kurze Antwort

In der Regel ist die untere Naturschutzbehörde der Ansprechpartner für naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen.

  • A)Die Gemeinde.
  • B)Die untere Forstbehörde.
  • C)Die anerkannten Naturschutzverbände.
  • D)Das zuständige Grünflächenamt.
  • E)Die untere Naturschutzbehörde.
Erklärung

Naturschutzrechtliche Ausnahmen werden behördlich geprüft und entschieden. Zuständig ist regelmäßig die untere Naturschutzbehörde auf Landkreisebene bzw. in kreisfreien Städten.

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