ThüringenRechtTHÜ-RE-486-2026

Wer ist Inhaber des Jagdausübungsrechts?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Der Grundeigentümer im befriedeten Bezirk.
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte.
  • C)Der Jagdgenosse.
  • D)Der Jagdvorsteher.
  • E)Der Jagderlaubnisscheininhaber.
  • F)Der Jagdbeirat.
Erklärung

Richtig ist: der Jagdausübungsberechtigte. Das Jagdausübungsrecht ist das Recht, die Jagd in einem Jagdbezirk auszuüben (Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen und Aneignen von Wild). Eigentümer, Jagdgenossen, Jagdvorsteher oder Jagderlaubnisscheininhaber sind nur dann befugt, wenn sie selbst Jagdausübungsberechtigte sind; der Jagderlaubnisschein macht einen Jagdgast, aber keinen Jagdausübungsberechtigten.

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