Kurze Antwort
Richtig ist: Die Jagdausübungsberechtigten.
Richtig ist: Die Jagdausübungsberechtigten. In der Hegegemeinschaft haben bei der Beschlussfassung über Abschussempfehlungen nur die Jagdausübungsberechtigten Stimmrecht, weil sie die Reviere tatsächlich bejagen und für Planung/Erfüllung der Abschusspläne verantwortlich sind; alle anderen (z. B. Jagdgenossen, Jagdvorsteher, Jagdberater/-beirat) sind nicht stimmberechtigt.
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