ThüringenRechtTHÜ-RE-489-2026

Wer ist stimmberechtigt, wenn in der Versammlung der Hegegemeinschaft die Abschussplanvorschläge aufeinander abgestimmt werden, um das Ergebnis dieser Abstimmung als Empfehlung der unteren Jagdbehörde mitzuteilen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Die Jagdgenossen.
  • B)Die Jagdausübungsberechtigten.
  • C)Die Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften.
  • D)Der Jagdberater.
  • E)Der Jagdbeirat.
  • F)Der Jagdschutzbeauftragte.
Erklärung

Richtig ist: Die Jagdausübungsberechtigten. In der Hegegemeinschaft haben bei der Beschlussfassung über Abschussempfehlungen nur die Jagdausübungsberechtigten Stimmrecht, weil sie die Reviere tatsächlich bejagen und für Planung/Erfüllung der Abschusspläne verantwortlich sind; alle anderen (z. B. Jagdgenossen, Jagdvorsteher, Jagdberater/-beirat) sind nicht stimmberechtigt.

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