ThüringenRechtTHÜ-RE-953-2026

Wer ist zuständig für die Ahndung von Überschreitungen des Abschussplanes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die untere Jagdbehörde.

  • A)Der Hegering.
  • B)Die Jagdgenossenschaft.
  • C)Die untere Jagdbehörde.
  • D)Der Jagdbeirat.
  • E)Der Jagdvorstand.
  • F)Der Jagdberater.
Erklärung

Richtig ist die untere Jagdbehörde. Begründung: Das Überschreiten des Abschussplanes ist eine Ordnungswidrigkeit; für Verfolgung und Ahndung jagdrechtlicher Ordnungswidrigkeiten ist die untere Jagdbehörde zuständig. Hegering, Jagdgenossenschaft, Jagdbeirat, Jagdvorstand oder Jagdberater haben keine Sanktionsbefugnis.

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