Kurze Antwort
Richtig ist: Die untere Jagdbehörde.
Richtig ist die untere Jagdbehörde. Begründung: Das Überschreiten des Abschussplanes ist eine Ordnungswidrigkeit; für Verfolgung und Ahndung jagdrechtlicher Ordnungswidrigkeiten ist die untere Jagdbehörde zuständig. Hegering, Jagdgenossenschaft, Jagdbeirat, Jagdvorstand oder Jagdberater haben keine Sanktionsbefugnis.
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