ThüringenRechtTHÜ-RE-1899-2026

Wer kann Mitglied einer Hegegemeinschaft in deren Gebiet sein?

Kurze Antwort

Richtig sind: Jagdpächter., Eigenjagdbezirksinhaber. und Jagdgenossenschaften.

  • A)Alle Jagdscheininhaber.
  • B)Jagdpächter.
  • C)Eigenjagdbezirksinhaber.
  • D)Jagdgenossenschaften.
  • E)Nur Pächter die auch Jagdgenossen sind.
Erklärung

Richtig sind Jagdpächter, Eigenjagdbezirksinhaber und Jagdgenossenschaften. In Hegegemeinschaften schließen sich die Jagdausübungsberechtigten benachbarter Reviere zusammen: Pächter vertreten verpachtete Reviere, Eigenjagdbesitzer ihre Eigenjagd, und in Gemeinschaftsjagden tritt die Jagdgenossenschaft (durch den Vorstand) auf. Ein bloßer Jagdscheininhaber ohne Revier hat kein Stimmrecht in der Hegegemeinschaft.

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