Kurze Antwort
Richtig sind: Jagdpächter., Eigenjagdbezirksinhaber. und Jagdgenossenschaften.
Richtig sind Jagdpächter, Eigenjagdbezirksinhaber und Jagdgenossenschaften. In Hegegemeinschaften schließen sich die Jagdausübungsberechtigten benachbarter Reviere zusammen: Pächter vertreten verpachtete Reviere, Eigenjagdbesitzer ihre Eigenjagd, und in Gemeinschaftsjagden tritt die Jagdgenossenschaft (durch den Vorstand) auf. Ein bloßer Jagdscheininhaber ohne Revier hat kein Stimmrecht in der Hegegemeinschaft.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.