ThüringenRechtTHÜ-RE-295-2026

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag im Nachbarjagdbezirk anrichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der aufsichtspflichtige Halter des Damwildes aus dem Wildgehege.

  • A)Der aufsichtspflichtige Halter des Damwildes aus dem Wildgehege.
  • B)Niemand, da es sich um Gatterwild handelt. Es gilt das Nachbarschaftsrecht.
  • C)Die Jagdgenossenschaftsversicherung.
  • D)Der Damwildzüchterverein.
  • E)Die Jagdgenossenschaft des Nachbarjagdbezirkes.
  • F)Der Jagdpächter des Nachbarjagdbezirkes, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.

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