Kurze Antwort
Richtig ist: Erleger.
Richtig ist der Erleger. Mit der Abgabe an Dritte gilt der Jäger als Lebensmittelunternehmer und ist für Wildbrethygiene und sicheres Wildbret verantwortlich. Dazu gehört das fachgerechte, zeitnahe Aufbrechen und die Vermeidung von Kontaminationen, bevor das Stück in den Handel geht.
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