ThüringenRechtTHÜ-RE-051-2026

Wer trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufbrechen des erlegten Wildes, das in den Handel gebracht wird?

Kurze Antwort

Richtig ist: Erleger.

  • A)Amtstierarzt
  • B)Erwerber
  • C)Erleger
  • D)Jagdausübungsberechtigter
Erklärung

Richtig ist der Erleger. Mit der Abgabe an Dritte gilt der Jäger als Lebensmittelunternehmer und ist für Wildbrethygiene und sicheres Wildbret verantwortlich. Dazu gehört das fachgerechte, zeitnahe Aufbrechen und die Vermeidung von Kontaminationen, bevor das Stück in den Handel geht.

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