Kurze Antwort
Richtig ist: Forstsachverständiger.
Richtig ist: Forstsachverständiger. Begründung: Für Wild- und Jagdschäden an Forstpflanzen bestimmt die untere Jagdbehörde speziell Forstsachverständige zur Schätzung, da diese die nötige forstliche Fachkunde (u. a. Verbiss-, Fegeschäden, Schäle) besitzen. Wildschadensschätzer werden allgemein bestellt, im Wald ist jedoch der Forstsachverständige zuständig (landesrechtlich so geregelt).
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