ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-338-2026

Wer wird für das Schätzen von Wildschäden im Wald durch die untere Jagdbehörde bestimmt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Forstsachverständiger.

  • A)Wildschadensschätzer
  • B)Kreisjägermeister
  • C)Forstsachverständiger
  • D)Jagdberater
  • E)Mediator
  • F)Zertifizierer (in der Regel von PEFC oder FSC)
Erklärung

Richtig ist: Forstsachverständiger. Begründung: Für Wild- und Jagdschäden an Forstpflanzen bestimmt die untere Jagdbehörde speziell Forstsachverständige zur Schätzung, da diese die nötige forstliche Fachkunde (u. a. Verbiss-, Fegeschäden, Schäle) besitzen. Wildschadensschätzer werden allgemein bestellt, im Wald ist jedoch der Forstsachverständige zuständig (landesrechtlich so geregelt).

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