Kurze Antwort
Die erforderliche Verteidigung zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs nennt man Notwehr.
Notwehr ist die rechtmäßige Verteidigung gegen einen aktuellen, rechtswidrigen menschlichen Angriff. Sie ist nur soweit zulässig, wie sie erforderlich ist, also das mildeste geeignete Mittel darstellt.
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