Kurze Antwort
Die Langwaffe muss ungeladen, nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Futteral/Waffenkoffer und getrennt von der Munition transportiert werden.
Transport nach WaffG nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit; letzteres ist durch ein verschlossenes Behältnis gewährleistet. Munition darf nicht in der Waffe sein und wird idealerweise separat geführt.
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