ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-088-2026

Wie darf ein Jäger mit dem PKW die Langwaffe auf dem Weg zum Schießstand oder zum Büchsenmacher transportieren?

Kurze Antwort

Die Langwaffe muss ungeladen, nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Futteral/Waffenkoffer und getrennt von der Munition transportiert werden.

  • A)Waffe entladen auf dem Beifahrersitz.
  • B)Waffe entladen und von außen nicht sichtbar im Kofferraum.
  • C)Waffe entladen im verschlossenen Futteral und getrennt von der Munition.
  • D)Kipplaufwaffen zerlegt und Repetierbüchsen mit entferntem Schloss im Futteral oder Waffenkoffer.
  • E)Waffe entladen zusammen mit Munition im nicht verschlossenen Waffenbehältnis.
Erklärung

Transport nach WaffG nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit; letzteres ist durch ein verschlossenes Behältnis gewährleistet. Munition darf nicht in der Waffe sein und wird idealerweise separat geführt.

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