ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-088-2026

Wie darf ein Jäger mit dem PKW die Langwaffe auf dem Weg zum Schießstand oder zum Büchsenmacher transportieren?

Kurze Antwort

Richtig ist: Waffe entladen im verschlossenen Futteral und getrennt von der Munition.

  • A)Waffe entladen auf dem Beifahrersitz.
  • B)Waffe entladen und von außen nicht sichtbar im Kofferraum.
  • C)Waffe entladen im verschlossenen Futteral und getrennt von der Munition.
  • D)Kipplaufwaffen zerlegt und Repetierbüchsen mit entferntem Schloss im Futteral oder Waffenkoffer.
  • E)Waffe entladen zusammen mit Munition im nicht verschlossenen Waffenbehältnis.

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