Kurze Antwort
Richtig ist: An den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.
Richtig ist: An den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben. Begründung: Nur diese Stellen sind für das Delaborieren/Entsorgen von Munition rechtlich befugt und technisch ausgerüstet. Hausmüll, kommunale Sammelstellen oder Polizei sind dafür nicht vorgesehen und bergen Sicherheits- und Rechtsrisiken.
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