ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1368-2026

Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: An den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.

  • A)Geschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
  • B)Als Sondermüll/Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
  • C)An den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.
  • D)Bei der örtlichen Polizeidienststelle abgeben, von dort erfolgt die fachgerechte Entsorgung.
Erklärung

Richtig ist: An den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben. Begründung: Nur diese Stellen sind für das Delaborieren/Entsorgen von Munition rechtlich befugt und technisch ausgerüstet. Hausmüll, kommunale Sammelstellen oder Polizei sind dafür nicht vorgesehen und bergen Sicherheits- und Rechtsrisiken.

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