Kurze Antwort
In Thüringen beträgt die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes 250 Hektar.
Nach Thüringer Landesjagdrecht können GJB geteilt werden, sofern jeder Teil mindestens 250 ha hat; Thüringen setzt damit die Mindestgröße für den GJB auf 250 ha fest, abweichend von den 150 ha des Bundesrahmens. Regulations may vary depending on the federal state.
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