ThüringenRechtTHÜ-RE-980-2026

Wie ist die durch Rechtsverordnung für Thüringen bestimmte Jagdzeit von Bachen (2-jährig und älter)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ganzjährig (gültig bis 31.03.2027).

  • A)Ganzjährig (gültig bis 31.03.2027).
  • B)Vom 1. Mai bis 15. Januar.
  • C)Vom 1. Juli bis 31. Januar.
  • D)Vom 1. August bis 15. Januar.
  • E)Vom 1. Juli bis 15. Januar.
  • F)Vom 1. September bis 15. Januar.

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