Kurze Antwort
In Thüringen haben Bachen (2-jährig und älter) bis zum 31.03.2027 ganzjährig Jagdzeit.
Thüringen hat die Jagdzeit für Bachen per Rechtsverordnung bis 31.03.2027 aufgehoben, sodass sie ganzjährig bejagt werden dürfen. Muttertierschutz nach §22 Abs.4 BJagdG bleibt bestehen: führende Bachen sind bis zur Selbständigkeit der Frischlinge zu schonen.
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