ThüringenRechtTHÜ-RE-980-2026

Wie ist die durch Rechtsverordnung für Thüringen bestimmte Jagdzeit von Bachen (2-jährig und älter)?

Kurze Antwort

In Thüringen haben Bachen (2-jährig und älter) bis zum 31.03.2027 ganzjährig Jagdzeit.

  • A)Ganzjährig (gültig bis 31.03.2027).
  • B)Vom 1. Mai bis 15. Januar.
  • C)Vom 1. Juli bis 31. Januar.
  • D)Vom 1. August bis 15. Januar.
  • E)Vom 1. Juli bis 15. Januar.
  • F)Vom 1. September bis 15. Januar.
Erklärung

Thüringen hat die Jagdzeit für Bachen per Rechtsverordnung bis 31.03.2027 aufgehoben, sodass sie ganzjährig bejagt werden dürfen. Muttertierschutz nach §22 Abs.4 BJagdG bleibt bestehen: führende Bachen sind bis zur Selbständigkeit der Frischlinge zu schonen.

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