ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1849-2026

Wie ist die Hege durchzuführen?

Kurze Antwort

Richtig sind: So, dass Wildschäden und sonstige Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Natur und Landschaft möglichst vermieden werden. und So, dass ökologische Erfordernisse berücksichtigt werden.

  • A)So, dass die Schalenwildarten möglichst zahlreich im Rahmen einer nachhaltigen Wildbewirtschaftung entwickelt werden.
  • B)So, dass Wildschäden und sonstige Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Natur und Landschaft möglichst vermieden werden.
  • C)So, dass durch die Schaffung von Ruhezonen das Wild durch Grundeigentümer und Erholungssuchende nicht beunruhigt wird.
  • D)So, dass ökologische Erfordernisse berücksichtigt werden.
Erklärung

Richtig sind 2 und 4. Nach § 1 Abs. 2 BJagdG muss Hege einen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand sichern und dabei Wildschäden sowie Beeinträchtigungen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft möglichst vermeiden; zugleich sind ökologische Belange zu berücksichtigen. Ziel ist nicht „möglichst viel Schalenwild“ (1), und reine Ruhezonen (3) sind nur ein Mittel unter vielen, aber kein alleiniges Hegegebot.

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