Kurze Antwort
Richtig sind: So, dass Wildschäden und sonstige Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Natur und Landschaft möglichst vermieden werden. und So, dass ökologische Erfordernisse berücksichtigt werden.
Richtig sind 2 und 4. Nach § 1 Abs. 2 BJagdG muss Hege einen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand sichern und dabei Wildschäden sowie Beeinträchtigungen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft möglichst vermeiden; zugleich sind ökologische Belange zu berücksichtigen. Ziel ist nicht „möglichst viel Schalenwild“ (1), und reine Ruhezonen (3) sind nur ein Mittel unter vielen, aber kein alleiniges Hegegebot.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.