Kurze Antwort
Wildbret mit gesundheitlich bedenklichen Merkmalen darf als Lebensmittel nur nach einer amtlichen Fleischuntersuchung verwendet werden.
Werden bedenkliche Merkmale festgestellt, ist eine amtliche Fleischuntersuchung durch den zuständigen amtlichen Tierarzt zu veranlassen. Dieser entscheidet über die Genusstauglichkeit des Wildbrets.
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