Kurze Antwort
Richtig ist: Durch die Erlangung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnis.
Richtig ist die Jagderlaubnis: Der Jagdausübungsberechtigte kann Dritten (Jagdgästen) eine schriftliche, entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen – damit dürfen sie im Revier jagen, ohne selbst Jagdausübungsberechtigte zu sein. Mitgliedschaften (Jagdverein, Hegering, Berufsgenossenschaft, Jagdvorstand) oder allein der Jagdschein berechtigen nicht zur Jagdausübung im konkreten Revier.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.