Kurze Antwort
Die Haarwildschleppe beträgt bei der Brauchbarkeitsprüfung mindestens 300 Meter.
In den gängigen Prüfungsordnungen zur Brauchbarkeit ist für die Haarwildschleppe eine Mindestlänge von 300 m vorgegeben. Regelungen können je nach Bundesland variieren, Thüringen folgt hier der 300‑m‑Vorgabe.
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