ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1822-2026

Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung in Thüringen?

Kurze Antwort

Die Haarwildschleppe beträgt bei der Brauchbarkeitsprüfung mindestens 300 Meter.

  • A)Mindestens 100 Meter.
  • B)Mindestens 200 Meter.
  • C)Mindestens 300 Meter.
  • D)Mindestens 400 Meter.
  • E)Mindestens 500 Meter.
  • F)Mindestens 600 Meter.
Erklärung

In den gängigen Prüfungsordnungen zur Brauchbarkeit ist für die Haarwildschleppe eine Mindestlänge von 300 m vorgegeben. Regelungen können je nach Bundesland variieren, Thüringen folgt hier der 300‑m‑Vorgabe.

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