ThüringenRechtTHÜ-RE-1986-2026

Wie lange erfolgt in Thüringen die Anerkennung als bestätigter Schweißhundeführer durch die untere Jagdbehörde?

Kurze Antwort

In Thüringen gilt die Anerkennung als bestätigter Schweißhundeführer für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheins.

  • A)1 Jahr.
  • B)3 Jahre.
  • C)5 Jahre.
  • D)10 Jahre.
  • E)Für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheins.
Erklärung

Die Anerkennung ist an den laufenden Jagdschein gekoppelt und endet mit dessen Ablauf. Eine feste Jahreszahl (1, 3, 5 oder 10 Jahre) ist nicht vorgesehen; die Regelung ist jagdscheinabhängig.

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