Kurze Antwort
In Thüringen gilt die Anerkennung als bestätigter Schweißhundeführer für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheins.
Die Anerkennung ist an den laufenden Jagdschein gekoppelt und endet mit dessen Ablauf. Eine feste Jahreszahl (1, 3, 5 oder 10 Jahre) ist nicht vorgesehen; die Regelung ist jagdscheinabhängig.
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