Kurze Antwort
Ein Tagesjagdschein gilt 14 aufeinanderfolgende Tage.
Nach § 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz wird der Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Die Tage sind zusammenhängend und der Zeitraum wird im Voraus festgelegt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.