Kurze Antwort
Richtig ist: 1 Jahr.
Richtig ist: 1 Jahr. Der Voreintrag in der grünen WBK berechtigt dich zum Erwerb der konkret eingetragenen Kurzwaffe (Modell/Kaliber) und läuft nach 12 Monaten ab. Danach darf dir der Büchsenmacher den Revolver ohne neuen Voreintrag nicht mehr überlassen.
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