ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-085-2026

Wie lange gilt eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb eines Revolvers?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1 Jahr.

  • A)Zeitlich unbegrenzt.
  • B)1 Jahr.
  • C)3 Jahre.
  • D)2 Wochen.
  • E)4 Wochen.
Erklärung

Richtig ist: 1 Jahr. Der Voreintrag in der grünen WBK berechtigt dich zum Erwerb der konkret eingetragenen Kurzwaffe (Modell/Kaliber) und läuft nach 12 Monaten ab. Danach darf dir der Büchsenmacher den Revolver ohne neuen Voreintrag nicht mehr überlassen.

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