Kurze Antwort
Richtig ist: Zeitlich unbegrenzt.
Richtig ist: Zeitlich unbegrenzt. Die in der WBK eingetragene Besitz-Erlaubnis wird grundsätzlich unbefristet erteilt (§ 10 Abs. 1 WaffG). Sie endet nur, wenn die Behörde sie widerruft oder zurücknimmt, etwa bei Wegfall von Zuverlässigkeit, Eignung oder Bedürfnis.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.