ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1015-2026

Wie lange gilt (vorbehaltlich Widerruf oder Rücknahme) in der Regel die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zeitlich unbegrenzt.

  • A)1 Jahr.
  • B)Zeitlich unbegrenzt.
  • C)10 Jahre.
  • D)2 Wochen.
  • E)4 Wochen.
  • F)3 Jahre.
Erklärung

Richtig ist: Zeitlich unbegrenzt. Die in der WBK eingetragene Besitz-Erlaubnis wird grundsätzlich unbefristet erteilt (§ 10 Abs. 1 WaffG). Sie endet nur, wenn die Behörde sie widerruft oder zurücknimmt, etwa bei Wegfall von Zuverlässigkeit, Eignung oder Bedürfnis.

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