ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1155-2026

Wie müssen Sie Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen bei der Jagdausübung mitführen?

Kurze Antwort

Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen sind getrennt zu führen, so dass eine Verwechslung sicher ausgeschlossen ist.

  • A)Ich darf nur Schrotpatronen oder Flintenlaufgeschosse mitführen.
  • B)Getrennt verwahrt und so, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
  • C)Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen dürfen ohne getrennte Verwahrung mitgeführt werden.
  • D)Flintenlaufgeschosse sind zusammen mit Kugelpatronen mitzuführen.
Erklärung

Die UVV Jagd (VSG 4.4) verlangt eine Mitführung, die Verwechslungen ausschließt. Daher getrennte Taschen/Behältnisse nutzen und vor jedem Ladevorgang die Munitionsart prüfen.

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