ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1155-2026

Wie müssen Sie Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen bei der Jagdausübung mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Getrennt verwahrt und so, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

  • A)Ich darf nur Schrotpatronen oder Flintenlaufgeschosse mitführen.
  • B)Getrennt verwahrt und so, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
  • C)Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen dürfen ohne getrennte Verwahrung mitgeführt werden.
  • D)Flintenlaufgeschosse sind zusammen mit Kugelpatronen mitzuführen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wie müssen Sie Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen bei der Ja… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi