Kurze Antwort
Das Verfahren heißt Abrundung.
Nach § 5 BJagdG können Jagdbezirke aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Flächen abgerundet werden. Ziel ist eine praxisgerechte, zusammenhängende Reviergestaltung.
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