Kurze Antwort
Richtig ist: Es sind höchstens täglich ein Kilogramm Getreide vorzulegen. Bei Druschabfällen, heimischem Obst, Hackfrüchten, Eicheln und Kastanien dürfen bis zu fünf Kilogramm vorgelegt werden.
Richtig ist die mengenmäßige Begrenzung: Kirrung heißt geringe, artgerechte Mengen ausbringen, damit kein Fütterungseffekt entsteht. Die genannte Staffelung (max. 1 kg Getreide; bis 5 kg bei Druschabfällen, heimischem Obst, Hackfrüchten, Eicheln, Kastanien) entspricht typischen landesrechtlichen Vorgaben zur Schwarzwildkirrung. Andere Optionen sind falsch, weil Bio-Pflicht, Küchenabfälle oder pauschale 5 Liter/Tag nicht zulässig sind bzw. nicht dem Kirrzweck entsprechen. Regulations may vary depending on the federal state.
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