ThüringenRechtTHÜ-RE-943-2026

Wie viele Jäger dürfen in Thüringen in einer Hochwildjagd mit einer Größe von 600 Hektar Jagdpächter sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nicht mehr als 5.

  • A)Nicht mehr als 5.
  • B)Nicht mehr als 2.
  • C)Nicht mehr als 4.
  • D)Nicht mehr als 6.
  • E)Nicht mehr als 7.
  • F)Nicht mehr als 3.
Erklärung

In Thüringen richtet sich die zulässige Zahl der Mitpächter nach der bejagbaren Fläche und der Wildart. Für Hochwildjagden sind bis 250 ha 2 Pächter zulässig, danach je angefangene weitere 150 ha ein weiterer Pächter. Bei 600 ha: 2 (bis 250 ha) + 3 (für weitere 350 ha = 3×150 ha) = 5 Pächter maximal.

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