Kurze Antwort
Richtig ist: Nicht mehr als 5.
In Thüringen richtet sich die zulässige Zahl der Mitpächter nach der bejagbaren Fläche und der Wildart. Für Hochwildjagden sind bis 250 ha 2 Pächter zulässig, danach je angefangene weitere 150 ha ein weiterer Pächter. Bei 600 ha: 2 (bis 250 ha) + 3 (für weitere 350 ha = 3×150 ha) = 5 Pächter maximal.
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