Kurze Antwort
Richtig ist: Nicht mehr als drei Jäger.
Richtig ist: nicht mehr als drei Jäger. In Thüringen gilt (landesrechtlich): bis 250 ha max. 1 Pächter, von 250–400 ha max. 2 Pächter; ab dort je weitere 150 ha ein weiterer Pächter. Bei 300 ha sind somit 2 (Grundregel) + 1 zusätzlicher Pächter möglich = 3. Regulations may vary depending on the federal state.
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