Kurze Antwort
Richtig ist: Nicht mehr als 2 Jäger.
Richtig ist: Nicht mehr als 2 Jäger. In Thüringen ist die Zahl der Jagdpächter bei Jagdbezirken bis 250 ha auf zwei Personen begrenzt; weitere Pächter sind erst bei größerer Fläche zulässig (staffelweise Erhöhung je nach zusätzlicher Hektarzahl).
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