Kurze Antwort
Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen ohne besonderen Bedürfnisnachweis zwei Kurzwaffen erworben werden.
Der Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für bis zu zwei Kurzwaffen. Für jede weitere Kurzwaffe ist gegenüber der Waffenbehörde ein besonderes Bedürfnis glaubhaft zu machen.
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