ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-127-2026

Wie viele Kurzwaffen darf eine Person, die noch keine Kurzwaffe besitzt, mit gültigem Jahresjagdschein, erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis bei der zuständigen Behörde nachweisen zu müssen?

Kurze Antwort

Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen ohne besonderen Bedürfnisnachweis zwei Kurzwaffen erworben werden.

  • A)2 Kurzwaffen.
  • B)5 Kurzwaffen.
  • C)3 Kurzwaffen.
  • D)Eine unbegrenzte Anzahl.
  • E)Eine Kurzwaffe.
Erklärung

Der Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für bis zu zwei Kurzwaffen. Für jede weitere Kurzwaffe ist gegenüber der Waffenbehörde ein besonderes Bedürfnis glaubhaft zu machen.

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