ThüringenRechtTHÜ-RE-1998-2026

Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer bejagbaren Fläche von 430 Hektar die Jagd ständig ausüben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Es gibt diesbezüglich keine Begrenzung.

  • A)Maximal 2 Personen.
  • B)Maximal 3 Personen.
  • C)Maximal 4 Personen.
  • D)Maximal 5 Personen.
  • E)Maximal 6 Personen.
  • F)Es gibt diesbezüglich keine Begrenzung.
Erklärung

Richtig ist: Es gibt keine Begrenzung. In Eigenjagdbezirken ist die Zahl der Personen, die die Jagd ständig ausüben dürfen, gesetzlich nicht gedeckelt; die Beschränkungen zur Personenzahl beziehen sich auf Pächter in gemeinschaftlichen Jagdbezirken bzw. auf Jagdgäste mit entgeltlicher Erlaubnis, nicht auf Eigenjagden. Regulations may vary depending on the federal state.

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