Kurze Antwort
Richtig ist: 5.000 Quadratmeter.
Ein Hektar entspricht 10.000 m². Ein halber Hektar sind daher 10.000 m² ÷ 2 = 5.000 m². Weizen ist grundsätzlich ersatzfähig, wenn der Schaden z. B. durch Schalenwild verursacht wurde (§ 29 BJagdG), daher ist Aussage 6 falsch.
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