ThüringenRechtTHÜ-RE-1980-2026

Wo ist in Thüringen das Anlegen einer Kirrung verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: In Naturschutzgebieten., In 50 Meter Entfernung von der Jagdbezirksgrenze. und In geschützten Landschaftsbestandteilen.

  • A)In Naturschutzgebieten.
  • B)In eingezäunten Forstkulturen.
  • C)In 50 Meter Entfernung von der Jagdbezirksgrenze.
  • D)In Nationalparks.
  • E)In geschützten Landschaftsbestandteilen.
  • F)In unmittelbarer Nähe zu Gewässern.
Erklärung

In Thüringen regeln die Schutzgebiets- und Jagdverordnungen, wo Kirrungen tabu sind. Verboten ist das Anlegen in Naturschutzgebieten und in geschützten Landschaftsbestandteilen (Gebietsverordnungen untersagen i. d. R. Eingriffe wie Kirrungen) sowie im Abstand von 50 m zur Jagdbezirksgrenze (Konflikt- und Anlockwirkung ins Nachbarrevier vermeiden). Andere genannte Orte sind nicht per se landesweit verboten, können aber lokal geregelt sein. Regulations may vary depending on the federal state.

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