Kurze Antwort
In Thüringen sind die unteren Jagdbehörden bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten angesiedelt.
Das Thüringer Landesjagdrecht ordnet die Aufgaben der unteren Jagdbehörden den Landrätinnen/Landräten sowie den Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der kreisfreien Städte zu. Andere Stellen wie Landwirtschafts- oder Forstämter sind hierfür nicht zuständig.
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