ThüringenRechtTHÜ-RE-976-2026

Wo sind in Thüringen die unteren Jagdbehörden angesiedelt?

Kurze Antwort

In Thüringen sind die unteren Jagdbehörden bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten angesiedelt.

  • A)Bei den Landwirtschaftsämtern.
  • B)Bei den Gemeinden.
  • C)Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
  • D)Bei den Forstämtern.
  • E)Bei den Verwaltungsgemeinschaften.
  • F)Bei den Amtsgerichten.
Erklärung

Das Thüringer Landesjagdrecht ordnet die Aufgaben der unteren Jagdbehörden den Landrätinnen/Landräten sowie den Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der kreisfreien Städte zu. Andere Stellen wie Landwirtschafts- oder Forstämter sind hierfür nicht zuständig.

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