Kurze Antwort
Richtig ist: Auf dem Lauf, dem Verschluss und dem Rahmen.
Richtig ist: Auf dem Lauf, dem Verschluss und dem Rahmen. Begründung: Das Beschusszeichen ist auf allen wesentlichen bzw. höchst beanspruchten Teilen anzubringen. Bei Pistolen gehören dazu Lauf, Verschluss (Schlitten) und das Griffstück/Rahmen. Magazin und Schaftteile sind keine wesentlichen Teile und tragen daher kein Beschusszeichen.
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