ThüringenRechtTHÜ-RE-1940-2026

Woher stammt die Aussage, dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind?

Kurze Antwort

Die Aussage stammt aus dem Bundesjagdgesetz (§ 1 Abs. 3 BJagdG) und ist damit gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)Die Aussage ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts.
  • B)Die Aussage ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen.
  • C)Bei der Aussage handelt es sich um eine "Jagdtradition", die aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt ist.
  • D)Die Aussage ist dem Bundesjagdgesetz entnommen und damit gesetzlich vorgeschrieben.
Erklärung

§ 1 Abs. 3 BJagdG bestimmt ausdrücklich, dass bei der Jagdausübung die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind. Es handelt sich somit nicht nur um Tradition, sondern um verbindliches Recht.

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