Kurze Antwort
Die Aussage stammt aus dem Bundesjagdgesetz (§ 1 Abs. 3 BJagdG) und ist damit gesetzlich vorgeschrieben.
§ 1 Abs. 3 BJagdG bestimmt ausdrücklich, dass bei der Jagdausübung die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind. Es handelt sich somit nicht nur um Tradition, sondern um verbindliches Recht.
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