ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1067-2026

Worauf bezieht sich die Angabe über die Hülsenlänge (z. B. 67,5 Millimeter, 70 Millimeter oder 76 Millimeter) einer Schrotpatrone?

Kurze Antwort

Die Angabe bezieht sich auf die Gesamthülsenlänge der Schrotpatrone im abgeschossenen Zustand.

  • A)Auf die Patronenlänge vor dem Schuss.
  • B)Auf den Laufdurchmesser.
  • C)Auf die Gesamthülsenlänge nach dem Schuss.
  • D)Auf die Hülsenlänge, aber nur bei Flintenlaufgeschossen.
  • E)Auf die Gesamtlänge von Patronenlager plus Übergangskonus.
Erklärung

Bei Schrotpatronen wird die Hülsenlänge immer nach dem Schuss gemessen, da sich die Hülse beim Schuss öffnet und verlängert. Daher geben 67,5 mm, 70 mm oder 76 mm die Länge der abgeschossenen Hülse an.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten