Kurze Antwort
Richtig sind: Wahrnehmung eventuell vorliegender Organveränderungen., Vermeidung der Verletzung des kleinen Gescheides., Vermeidung der Verletzung des großen Gescheides. und Wahrnehmung eventuell vorliegender offener Frakturen an den Gliedmaßen, die nicht unmittelbar mit der Erlegung im Zusammenhang stehen.
Richtig sind 1, 4, 5 und 6. Beim Aufbrechen müssen Magen, Darm und Blase (großes und kleines Gescheide) unbedingt unversehrt bleiben, um Wildbretverunreinigung zu vermeiden. Zudem sind Organveränderungen und offene Brüche als bedenkliche Merkmale zu erkennen und ggf. zur amtlichen Fleischuntersuchung zu melden.
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