Kurze Antwort
Hege dient der Stabilisierung bedrohter Bestände, der Erhaltung gesunder, angepasster Wildpopulationen und der Pflege sowie Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
Nach § 1 Abs. 2 BJagdG ist Ziel der Hege ein artenreicher, gesunder Wildbestand und die Pflege seiner Lebensräume. Eine bloße Bestandsanhebung, insbesondere bei Schalenwild, ist nicht Ziel; Wildschäden sind möglichst zu vermeiden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.