ThüringenRechtTHÜ-RE-1918-2026

Zählen eingezäunte Forstkulturen bei der Berechnung der Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks mit?

Kurze Antwort

Ja, eingezäunte Forstkulturen zählen mit ihrer vollen Fläche zur Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks.

  • A)Nein, diese Flächen zählen nicht mit, da sie nicht bejagt werden können.
  • B)Nein, aber nur solange, wie die Jagd auf diesen Flächen ruht.
  • C)Ja, sie zählen aber nur zur Hälfte, weil auf diesen Flächen die Jagd nur eingeschränkt möglich ist.
  • D)Ja, diese Flächen zählen mit ihrer Gesamtfläche bei der Berechnung mit.
Erklärung

Für die Bildung von Eigenjagdbezirken kommt es auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare, zusammenhängende Flächen an, nicht darauf, ob dort aktuell gejagt wird. Auch befriedete oder zeitweise nicht bejagbare Flächen werden mitgerechnet.

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