Kurze Antwort
Ja, eingezäunte Forstkulturen zählen mit ihrer vollen Fläche zur Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks.
Für die Bildung von Eigenjagdbezirken kommt es auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare, zusammenhängende Flächen an, nicht darauf, ob dort aktuell gejagt wird. Auch befriedete oder zeitweise nicht bejagbare Flächen werden mitgerechnet.
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