ThüringenRechtTHÜ-RE-1931-2026

Zur Bejagung welcher Wildarten muss ein nachweislich brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Stockente und Saatgans.

  • A)Fuchs
  • B)Stockente
  • C)Wildkaninchen
  • D)Saatgans
  • E)Feldhase
Erklärung

Richtig sind Stockente und Saatgans, weil bei jeder Jagd auf Federwild ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss (Landesjagdgesetze). Bei Haarwild wie Fuchs, Feldhase oder Wildkaninchen besteht diese Pflicht nicht generell; entscheidend ist hier die Jagdart (z. B. Such-, Drück-, Treibjagd oder Nachsuche). Regeln können je nach Bundesland variieren.

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